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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Klipp’s Wasserwelt

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen der
Klipp’s  Wasserwelt  und ihren Besuchern. Diese sind Bestandteil des Vertrages zwischen  ihnen.

2. Regelung für Reiseunternehmen und Gruppenbuchungen

2.1. Gruppen-Reservierungs-(vertrag) bestätigung

Mündlich/telefonisch/ schriftlich gemachte Vorabsprachen und Sondervereinabrung werden jeweils mit dem Vertrag rechtskräftig. Liegt kein individueller Vertrag –in Schriftform- vor, greift in jedem Fall die vorliegende AGB.

2.2    Reservierung / Bestellung

Da alle Eintrittskarten zum gleichen Preis angeboten werden, werden die Plätze in Reihenfolge nach Eingang der Fix-Bestellung vergeben. Es besteht eine Mindestreservierung von 30 Personen. Werden Stornierungen bis auf unter 30 Personen vorgenommen und liegt für den jeweiligen Buchungstag keine weitere Buchung vor, obliegt es der Klipp’s Wasserwelt zu entscheiden, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Sie haben dann die Möglichkeit zu einer kostenfreien Umbuchung.

2.3. Stornierung

Bei Stornierung des Vertrages oder wesentlicher Verletzung der vertraglichen Vereinbarung durch den Besteller sind folgende Vertragsstrafen zu zahlen.

Die Reservierung kann bis  zu 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin  kostenfrei storniert werden.
4–2 Wochen vor der Veranstaltung   30% Storno-Kosten  von  Netto   je Pers.
ab 2  Wochen vor der Veranstaltung 100% Storno-Kosten  von  Netto  je Pers.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es obliegt dem Besteller (Auftraggeber), gegebenenfalls nachzuweisen, daß ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

2.4. Zahlungsmodalität

Die Rechnungssumme wird am Veranstaltungstag in bar bezahlt.
Nach Absprache, kann die Rechnungssumme bis spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung auf das Konto  Klipp’s Wasserwelt – nach Vorlage der Rechnung-
überwiesen werden.

2.5. Vertragsverletzung durch den Besteller

Im Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung durch den Besteller ist an den Veranstalter  eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gesamtsumme zu zahlen. Der Nachweis eines weitergehenden Schaden bleibt hiervon unberührt. Der Besteller haftet im vollen Umfang für seine Reisegäste.
Wird eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich und rechtlich gewollten Inhalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend entspricht.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

2.6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Meißen.

3. Eintrittspreise / Ticketverkauf

3.1 Bei Ticketkauf über diverse Ticket-Onlineshops, wie

–  SZ- Ticketservice
– Eventim-Ticketservice
– amiando GmbH

gelten die AGBs des jeweiligen Systemanbieters.

3.2 Ticketkauf direkt über Klipp´s Wasserwelt

Werden die Eintrittkarten direkt bei der Klipp´s Wasserwelt erworben, so gelten die AGB der Klipp´s Wasserwelt.
Für die Veranstaltungen der Klipp´s Wasserwelt gibt es eine diverse Preisstaffelung.
Es werden keine festen Sitzplätze vergeben. Klipp´s Wasserwelt weist die Plätze vor Ort zu.
Dies ist auch auf den Eintrittkarten vermerkt.
Es wird eine Portogebühr *in der jeweils aktuellen Höhe* erhoben.
Zum Versand der Eintrittskarten wird das gebuchte Preis-Leistungs-Paket als Anlage
mitgeliefert.
Haben Sie eine Fixbuchung in unserem Hause vorgenommen, erhalten Sie dafür eine Rechnung inkl. Tickets, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Ist Ihre Zahlung auf dem angegebenen Klipp´s-Wasserwelt-Konto eingegangen, so erhalten die Tickets automatisch ihre Gültigkeit.

3.3 Stornierung

Nach Bezahlung der Eintrittskarten ist eine Rückgabe einzelner Tickets nicht mehr möglich.
Klipp´s Wasserwelt bietet Ihnen dafür an,
die Tickets in einen Gutschein umzuwandeln – mit Gültigkeit für 1 Jahr –
oder
einen Ersatztermin/Umbuchung in Anspruch zu nehmen

Bei Erkrankung oder anderen Vorkommnissen seitens des Karteninhabers ist der Karteninhaber verpflichtet, dies bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mit zu teilen. Ist dieser Zeitpunkt überschritten, besteht keine Möglichkeit für eine Umbuchung der Karten / Gutschein.
Klipp´s Wasserwelt nimmt in Einzelfällen  – soweit möglich – aus Kulanz eine kostenlose Umbuchung vor.

3.4 Absage einer Veranstaltung durch die Klipp´s Wasserwelt

Bei Ereignissen höherer Gewalt ist die Klipp´s Wasserwelt berechtigt, die Veranstaltung ab-zusagen und einen neuen Veranstaltungstermin festzulegen. Wird die Veranstaltung abgesagt, so kann der Karteninhaber seinen Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte  zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eintrittskarte bei der Klipp´s Wasserwelt dirket erworben wurde.

4. Hausrecht

Das Personal der Klipp´s Wasserwelt bzw. die von der Klipp´s Wasserwelt beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher / Gäste aus den Veranstaltungsräumen bzw. Veranstaltungsbereich / Veranstaltungsgelände  zu weisen, wenn

  • andere Gäste / Besucher belästigt werden
  • den Veranstaltungsverlauf stören insbesondere während der Showpräsentationen
  • der Besucher / Gast für die jeweilige Veranstaltung keine gültige Eintrittskarte vorweisen kann
  • Vandalismus

Den Weisungen des Personals der Klipp´s Wasserwelt ist Folge zu leisten. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereiches ist strikt untersagt.

5. Schlussbestimmung

Im Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung durch den Besteller / Karteninhaber ist an den Veranstalter  eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gesamtsumme zu zahlen. Der Nachweis eines weitergehenden Schaden bleibt hiervon unberührt. Der Besteller / Karteninhaber haftet im vollen Umfang für sich und für seine Gäste.

Klipp´s Wasserwelt behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern.

Wird eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich und rechtlich gewollten Inhalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend entspricht.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlich internationalen Kaufrecht wird ausgeschlossen.

5.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort  ist – soweit zulässig –  Meißen